Satzung

§1 Name und Sitz des Vereins

1. Der Verein führt den Namen AEV Freunde Rain „Penalty Angels“. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in 86641 Rain/Lech.
3. Die Postanschrift des Vereins ist die Adresse des 1. Vorstandes.
4. Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 01.06. und endet am 31.05. eines jeden Jahres.
5. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden.
6. Der Verein verhält sich politisch, rassistisch und konfessionell neutral.


§2 Zweck und Aufgaben des Vereins

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in 1. Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Zweck des Vereins ist die friedliche Unterstützung der Eishockeymannschaft des Augsburger EV und der Augsburger Panther GmbH. Hierzu haben sich alle Mitglieder dieses Vereins von der Gewaltanwendung zu distanzieren!


§3 Mitgliedschaft, Aufnahme

1. Als Mitglieder können nur unbescholtene Personen aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt für mindestens ein Jahr. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages besteht keine Verpflichtung zur Bekanntgabe der Gründe. Mit dem Aufnahmeantrag unterwirft sich das Mitglied der Satzung und der Ordnung des Vereins. Es werden nur solche Mitglieder aufgenommen, die den Zweck des Vereins und dessen Aufgaben anerkennen. Kommt der Vorstand zum Schluss, dass die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft im Verein nicht vorliegen, kann er das Beitrittsgesuch ablehnen.
2. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 DM erhoben.


§4 Ende der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder durch Ausschluss.
2. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Er kann erfolgen wegen
a. Groben Verstoßes gegen die Interessen des Vereins.
b. Beitragsrückstandes von mindestens zwei Jahren.
3. Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich und muss mindestens drei Monate vorher schriftlich erklärt werden.
4. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge.
5. Der Bescheid über den Ausschluss ist mit Einschreibebrief zuzustellen.


§5 Rechte und Pflichten

1. Alle Mitglieder haben das Recht, im Rahmen der Satzung, am Vereinsleben teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu benützen.
2. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres haben sie Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und sind wählbar, wenn sie das 18 Lebensjahr vollendet haben.
3. Jedes Mitglied muss in seinem Verhalten zum Verein und dessen Mitgliedern Ehre und Ansehen des Vereins oberstes Gebot sein. Den Anordnungen des Vorstandes und der von ihnen bestellten Ausführungsorgane und Ausschüsse, haben die Mitglieder folge zu leisten.
4. Die Mitglieder verpflichten sich weiterhin das Ansehen des Augsburger EV zu wahren.


§6 Mitgliedsbeiträge

1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der ordentlichen Mitliederversammlung jährlich festgelegt wird.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich per Einzugsverfahren für ein Jahr im Voraus zu entrichten.


§7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§8 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen stimmberechtigten Mitgliedern . Jugendliche unter 16 Jahren haben kein Stimmrecht.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Antrag von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Beschluss des Vorstandes statt.
4. Die Mitgliederversammlung ist schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen durch den Vorstand einzuberufen. Die Tagesordnung ist dabei mitzuteilen. Anträge können innerhalb von einer Woche ab Einberufung der Mitliederversammlung dem Vorstand zugeleitet werden.
5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag.
6. Bei Satzungsänderungen ist eine ¾ Mehrheit der erschienen Mitglieder erforderlich.
7. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens 5 der anwesenden Mitglieder ist schriftlich und geheim abzustimmen.
8. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Revisoren. Diese prüfen zum Ende des Geschäftsjahres die Kasse. Die Revisoren werden zum selben Zeitpunkt wie der Vorstand gewählt. Die Revisoren dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.


§9 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus: a) Präsident
                                                     b) Vize- Präsident
                                                     c) Schatzmeister
                                                     d) Schriftführer
                                                     e) 1 Beisitzer

2. Der Präsident und der Vizepräsident vertreten den Verein im Sinne des §26 BGB und zwar jeder einzeln.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt.
4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtigt, ein anderes Mitglied, das nicht dem Vorstand angehört kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.


§10 Haftungsausschluss

Der Verein haftet nicht für Schäden oder Verlust, die Mitlieder bei der Benutzung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. §276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.


§11 Auflösung des Vereins

Für den Beschluss den Verein aufzulösen ist eine ¾ Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Nach Auflösung des Vereins geht das Vermögen an die Nachwuchsabteilung des Augsburger Eislauf Verein e.V..